Bunte Bilder Richtig Deuten



Der Schlauch ist ebenso schnell wieder weggeräumt, wenn ein Schlauchwagen bereitsteht oder ein Schlauchhalter vorhanden ist. Mit genormten Kupplungen lässt sich der Schlauch an jeden Förderer anschließen und mit jedem Verteiler verbinden. Schon vor der Gartenneuanlage ist ans Wasserleitungsnetz zu denken. Statt des beweglichen Schlauches kann dann bereits ein festes Leitungsnetz aus Kunststoff oder Metallrohren unterirdisch geändert werden. Fertigen Sie sich vor der Besorgung der Regner, der Schläuche, der Düsen und weiterer Bauteile zunächst eine Skizze an. Als Vorlage für den detaillierten Bewässerungsplan ist der Bauplan geeignet. Es lohnt sich mehrere Kopien zu machen, zumal Änderungen oder Ausbesserungen durch neue Ideen im Zuge der Planung kaum zu vermeiden sind. Die Kopien haben auch in den nächsten Jahren noch einen Nutzen, wenn durch Verlagerungen der Beete oder durch Umgestaltungen eventuell Änderungen der Bewässerungsanlage nötig sind. Die Grundstückspläne lassen sich auch für die Gartengestaltung verwenden, so circa, wenn eine günstige Lage für einen Teich gesucht wird, wenn ein Zweitsitzplatz mit Pergola erwünscht ist oder wenn andere Gestaltungselemente einer Planung bedürfen. Selbstverständlich lässt sich ein festes Leitungsnetz auch nachträglich noch in einen alten Garten einbauen.

Bauen ist jetzt besonders günstig: Die Zinsen sind niedrig und der Bund hat die Zuschüsse für energiesparendes Bauen gemäß EnEV 2007 zweimal vorhanden kräftig erhöht. Gerade in diesem Jahr kann das vielen Hauskäufern passieren", warnt Bauherrenberater Thomas Penningh. "Sie haben möglicherweise noch im Herbst 2008 den Bauvertrag abgeschlossen und dabei weder die Vorgaben des seit Jahresbeginn geltenden EEWärmeG noch die kommende EnEV- Novelle bedacht. Häufig regeln Bauunternehmen das Problem der EnEV auch direkt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dann steht für den Fall der Fälle im "Kleingedruckten", es gelte die EnEV zum Zeitpunkt der Vertragabschlusses. Thomas Penningh, "denn als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine solche Klausel unwirksam und der VPB hat auch schon Unternehmen deshalb erfolgreich abgemahnt." Hauskäufer sollten sich also in so einem Fall nicht zu Nachzahlungen nötigen lassen. Schützen können sich Käufer schlüsselfertiger Immobilien vor Streit um Nachzahlungen, wenn sie im Bauvertrag ausdrücklich festschreiben lassen: Geschuldet wird die Ausführung nach den Regeln der geltenden Energieeinsparverordnung.

Damit das Geld auch sinnvoll Verwendung finden kann, müssen Hausbesitzer und Bauherren vor sorgfältig planen. Dazu hat der VPB jetzt den Ratgeber „Ist Ihr Haus barrierefrei? Detailliert erläutert der VPB im neuen Ratgeber, worauf es beim barrierefreien Bauen ankommt: „Der Verzicht auf Schwellen oder der Einbau von Steighilfen und Treppenliften ist selbstverständlich“, erläutert Thomas Penningh. „Wichtig sind aber auch ausreichend große Bewegungsfläche für Rollstuhlfahrer und Menschen, die am Ende. Im Ruhestand lässt auch die Sehkraft nach. Dann wird gute Beleuchtung wichtig. Starke Kontraste und intensive Farben helfen, die Orientierung im Raum zu erleichtern. Wer schlecht sieht, der muss außerdem Stolperfallen vermeiden; hoch stehende Teppichkanten, Schwellen an Terrassen und Balkontüren sollten ebenso vermieden werden wie beispielsweise hohe Duschwannenränder. Der VPB-Ratgeber listet die Problemstellen in einer Checkliste systematisch auf und hilft so, sie zu vermeiden. Der Ratgeber eignet sich auch für junge Bauherren, die heute bereits an ihr Alter denken und vorausschauend barrierefrei planen. „In der Planungsphase können viele Details bedacht werden, ums Einfamilienhaus ohne größeren bautechnischen oder finanziellen Aufwand für eventuelle altersoder unfallbedingte Behinderungen vorzubereiten. Der Einsatz lohnt sich, denn weiterhin ist der private Hausbau neben anderen das wichtigsten Aspekte der individuellen Altersvorsorge“, resümiert VPB-Vorsitzender Penningh. Der VPB-Ratgeber „Ist hier mehr Ihr Haus barrierefrei? “ kann von welcher Website des VPB heruntergeladen werden. Interessierte finden den Ratgeber innerhalb „Services“, unterm Menüpunkt „Kostenlose Angebote“.

Am Mittwoch, 29. März 2017, war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses. Die Immobilienberatung HAUSGOLD hat dies zum Anlass genommen und deutschlandweit Makler nach ihrer Meinung befragt. HAUSGOLD wollte wissen, was Immobilienmakler vom Sachkundenachweis halten. Das Ergebnis ist deutlich: 98 Prozent aller Makler, die mit HAUSGOLD zusammenarbeiten, begrüßen den Sachkundenachweis, halten ihn gar für längst überfällig. „Es gibt zu viele schwarze Schafe aufm Markt, die ohne Sachkenntnisse Immobiliengeschäfte tätigen“, sagt ein Immobilienmakler. Langfristig, so vermuten 71 Prozent der Makler, werde sich nicht nur die Qualität verbessern, sondern auch das Image des Maklerberufs. Kritik gibt es jedoch hinsichtlich der Kommunikationspolitik. Halb Makler (55 Prozent) fühlt sich schöne Scheiße über den Gesetzentwurf informiert. „Es gibt perpetuell Andeutungen, nichts Konkretes“, beklagt sich beispielsweise ein Makler. Trotzdem nach Ansicht des Gesetzgebers für Makler kein erhöhtes Haftungsrisiko bestehe und eine Berufshaftpflichtversicherung deswegen nicht verpflichtend sein soll, sehen Immobilienmakler dies anders: Die Mehrzahl der Makler (88 Prozent) spricht sich für den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung aus. „Es sollte im Interesse eines jeden selbstständigen Maklers liegen, pro domo eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen - auch wenn's nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.“ Wird die Maklersuche künftig leichter sein? Dass es für Verbraucher künftig leichter sein wird, einen guten Makler zu finden, wäre zwar wünschenswert, aber die Makler sind diesbezüglich uneinig. 38 Prozent glauben „ja, es wird für Verbraucher leichter sein“, 39 Prozent glauben es nicht und 23 Prozent sind sich unsicher. Um Verbraucher besser vor unseriösen Maklern zu schützen, wird vielfach der Wunsch nach einer Berufszulassung auf hohem Niveau geäußert: „Die Voraussetzungen sind schließlich viel zu gering. Die Alte-Hasen-Regelung führt dazu, dass die Makler, die einen schlechten Job machen, auch weiterhin einen schlechten Job zu gebrauchen sein.

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